Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.1958 - III C 52.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausgleich kriegsbedingter Schäden - Erfordernis eines ständigen Aufenthaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
2. LeistungsDV-LA § 1 Abs. 1 Nr. 6; LAG § 301
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.12.1956 - X.A.806.55
- BVerwG, 29.05.1958 - III C 52.57
Papierfundstellen
- BVerwGE 7, 80
- MDR 1958, 793
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.11.1956 - IV C 132.55
Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - III C 52.57
der Beteiligte auch "angesichts des Urteils des IV. Senats vom 16. November 1956 - BVerwG IV C 132.55 -".Nach der von dem Beteiligten zitierten Entscheidung des IV. Senats vom 16. November 1956 - BVerwG IV C 132.55 - ist diese Vereinbarkeit jedoch gerade deswegen nicht gegeben, weil in der Weisung darauf abgestellt wird, daß der Anspruchsberechtigte am 29. August 1953 seinen ständigen Aufenthalt in B... (West) gehabt habe.
- BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - III C 52.57
Dieser Grundsatz, der für die Unterhaltshilfe in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 - (BVerwGE 2, 236) entwickelt worden ist, beruht auf den zahlreichen früher im Lastenausgleichsrecht für die Antragstellung vorgesehenen Fristen, die bedeutungslos gewesen wären, wenn nachträglich noch Voraussetzungen für die Begründung des Anspruchs hätten eintreten oder geschaffen werden können.
- BVerwG, 18.12.1958 - III C 16.57
Verrechnung eines Aufbaudarlehns mit Nachzahlungsbeträgen der Kriegsschadenrente …
Diese Rechtsprechung hat der Senat auch nicht in seiner - sachlich durch die Gesetzgebung überholten - Entscheidung vom 29. Mai 1958 - BVerwG III C 52.57 - (BVerwGE 7, 80) aufgegeben, in ihr hat er vielmehr lediglich klargestellt, daß ein Hineinwachsen in einen Ausgleichsanspruch insoweit möglich sei, als Antragsfristen aufgehoben oder verlängert seien. - BVerwG, 03.06.1960 - IV C 381.58
Rechtsmittel
Hier konnte, von Ausnahmen abgesehen nach den allgemein bekannten Verhältnissen in den Ostvertreibungsgebieten und schließlich, der sowjetischen Besatzungszone davon ausgegangen werden, daß das Zurücklassen des Hausrates einen echten Hausratverlust bedeutete (z.B. BVerwG III C 96.56, III C 52.57, III C 301.56).